Robotic Process Automation und die EU-Datenschutzgrundverordnung
Fünf automatisierbare Prozesse der EU-Datenschutzgrundverordnung
Prozess 1: Zugriff auf gespeicherte Daten
Prozess 2: Anforderung elektronischer Kopien
Prozess 3: Bearbeitung operativer Standardprozesse
RPA-Einführungsvideo
Prozess 4: Melden von Datenverstößen
Prozess 5: Endgültige Datenvernichtung
Ausblick zum RPA-Einsatz im Rahmen der DSGVO
Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung ergeben sich umfangreiche Herausforderungen für die Unternehmen. Insbesondere bei Fragen rund um Datenzugriff, Datenübertragung und Datenlöschung ergeben sich erkennbare Herausforderungen. Unternehmen die keine passenden Lösungen anbieten, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Durch die Automatisierung, insbesondere durch RPA, können diese Herausforderungen bewältigt werden. Im Grundsatz handelt es sich bei den aufgezeigten Prozessen um repetitive, regelbasierte Prozesse die unter Berücksichtigung einer variablen Nachfrage bearbeitet werden müssen. Der Einsatz von RPA verspricht eine Sicherstellung von Qualitätsstandards, welche bei einer manuellen Bearbeitung nicht gewährleistet werden können. Zusätzlich können definierte Service-Level-Agreements eingehalten werden.
Allerdings handelt es sich bei Robotic Process Automation um keinen Ansatz, der eine sofortige Einhaltung der DSGVO-Richtlinien garantiert. Für ein sofortiges Funktionieren gibt es zu viele Variablen, die berücksichtigt werden müssen, sodass RPA nur ein Ansatz zur Problembewältigung ist. Dennoch resultiert aus dem RPA-Einsatz eine Chance, um die Einhaltung der Richtlinien nach dem 25. Mai 2018 zu garantieren.
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