Code of Conduct
Für Lieferanten und Geschäftspartner
Die Weissenberg Group trägt unternehmerische Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Umwelt und ist bestrebt, im Sinne einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung zu handeln. Zu dieser Verantwortung gehört, dass die Weissenberg Group sich jederzeit und überall an geltende Gesetze hält, ethische Grundwerte respektiert und nachhaltig handelt.
Wir sind bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten und Geschäftspartner daher auf, aktiv zum ganzheitlichen Ansatz beizutragen. Die Anforderungen zur Nachhaltigkeit in Beziehungen zu Lieferanten und Geschäftspartnern sind in den nachfolgenden Grundprinzipien zusammengefasst und stützen sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationalen Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die internationalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.
Die Weissenberg Group erwartet, dass auch Lieferanten und Geschäftspartner sowie deren Mitarbeiter verantwortungsvoll handeln und sich den in diesem Code of Conduct aufgeführten Grundprinzipien verpflichten. Daher vereinbaren die Vertragspartner für die zukünftige Zusammenarbeit die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, eigenverantwortlich die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich darum zu bemühen, ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Ökologische Verantwortung
Die Weissenberg Group möchte einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Von Lieferanten und Geschäftspartnern erwartet die Weissenberg Group insbesondere die Einhaltung nachfolgender Grundprinzipien.
Grundsatzerklärung zu Menschenrechten & Umweltschutz
Wir empfehlen unseren Lieferanten und Geschäftspartnern die Erstellung einer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz in ihrer Lieferkette gemäß dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und die damit einhergehende Auseinandersetzung mit diesen internationalen Rechtsakten in Betracht zu ziehen. Diese Erklärung trägt zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung ökologischer Standards bei.
Standards & Richtlinien im Bereich des Umweltschutzes
Unsere Lieferanten und Business Partner übernehmen Verantwortung im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes und halten sich an alle gesetzlichen Vorgaben betreffend Umwelt und Nachhaltigkeit.
Einführung Umweltmanagementsystem
Unsere Lieferanten und Geschäftspartnern werden gebeten, aktiv mit Umweltherausforderungen und Schäden umzugehen und ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Wir bitten unsere Lieferanten und Geschäftspartner auf Anfrage Informationen zum Gesamtenergieverbrauch und zu Emissionen in allen drei Scopes bereitzustellen. Wir empfehlen unseren Lieferanten und Geschäftspartnern je nach Unternehmensgröße die Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder EMAS zur systematischen Erfassung, Bewertung und Verbesserung der Umweltleistung.
Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
Wir fordern unsere Lieferanten und Geschäftspartner auf, natürliche Ressourcen, Wasser und Energie sparsam und verantwortungsvoll einzusetzen sowie die Umweltbelastungen und Gesundheitsschäden durch die Produktionsprozesse und Produkte kontinuierlich zu minimieren. Diese Zielsetzung soll durch die Entwicklung und den Einsatz wirtschaftlicher Energie- und Ressourceneffizienzlösungen sowie durch die Erfassung der entstehenden (insb. Treibhausgas-) Emissionen unterstützt werden.
Registrierung, Bewertung und Beschränkung von Materialien
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind verpflichtet, Stoffe gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Märkte zu deklarieren, zu registrieren und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.
Abfall & Recycling
Der Umgang mit Abfall ist ein wesentlicher Aspekt des Umweltschutzes. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sollten eine systematische Herangehensweise verfolgen, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Dabei sind die relevanten internationalen Übereinkommen wie das Basler Übereinkommen, das Übereinkommen von Minamata und das Stockholmer Übereinkommen zu beachten.
Grundsatzerklärung zu Menschenrechten & Umweltschutz
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben achten. Daher empfehlen wir unseren Lieferanten und Geschäftspartnern die Erstellung einer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz in ihrer Lieferkette gemäß dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und die damit einhergehende Auseinandersetzung mit diesen internationalen Rechtsakten in Betracht zu ziehen. Diese Erklärung trägt zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung ökologischer Standards bei.
Keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit, illegale Arbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie jegliche Art von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, illegale Arbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verbieten und jegliche Art von Menschenhandel verhindern.
Keine Diskriminierung und keine Belästigung
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie die Prinzipien der Chancengleichheit und Gleichbehandlung einhalten und in Übereinstimmung mit dem sechsten Prinzip des Global Compact und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) handeln. Demnach diskriminieren die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group niemanden aufgrund von ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale, soweit dem nicht zwingendem Recht entgegensteht. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
Vergütung und Leistungen
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group sorgen für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter, die mindestens dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Minimum entspricht. Sollten gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen, tariflichen Vergütungen und Leistungen, die den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichern.
Ethische Rekrutierung
Lieferanten und Geschäftspartner werden ermutigt, Chancengleichheit zu fördern und jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder jeglichem anderen rechtlich geschützten Status abzulehnen. Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sollte allein aufgrund ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten erfolgen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie faire, transparente und objektive Auswahlverfahren verwenden und Bewerberinnen und Bewerber über den Prozess, die Erwartungen und die Bewertungskriterien informieren.
Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
Die Schaffung von inklusiven Arbeitsumgebungen und Geschäftspraktiken ist von entscheidender Bedeutung. Lieferanten und Geschäftspartner sollten sicherstellen, dass ihre Arbeitsplätze und Dienstleistungen barrierefrei sind und Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Fähigkeiten willkommen heißen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern eine Nulltoleranz-Politik gegenüber Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz oder in ihren Geschäftsbeziehungen.
Arbeitszeiten
Die Weissenberg Group erwartet von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass Arbeitszeiten im Einklang mit den anwendbaren nationalen Gesetzen bzw. den internationalen Standards der ILO stehen.
Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group sind für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich und entwickeln ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzleistungen kontinuierlich weiter. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung sowie Gesundheitsgefährdungen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Zudem sind die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group dazu angehalten, die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und zu schulen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen. Wir empfehlen zudem den Aufbau und die Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme / Arbeitsschutzmanagementsysteme, um sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um Arbeitsunfälle, Gesundheitsrisiken und arbeitsbedingte Krankheiten zu minimieren.
Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie verantwortungsbewusst handeln und die folgenden Grundsätze im Umgang mit privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften beachten. Der Einsatz von Sicherheitskräften muss rechtmäßig und verhältnismäßig sein. Er sollte auf klaren Gesetzen und Vorschriften beruhen und angemessen auf die Sicherheitsanforderungen reagieren. Sicherheitskräfte müssen angemessen geschult und qualifiziert sein, um ihre Aufgaben effektiv und unter Einhaltung ethischer Standards zu erfüllen. Der Einsatz von Gewalt oder Zwang durch Sicherheitskräfte ist inakzeptabel und sollte vermieden werden. Die Konfliktlösung sollte auf gewaltfreien Mitteln beruhen.
Vereinigungsfreiheit
Die Weissenberg Group erwartet von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass diese das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden, ihnen beizutreten, und Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken, soweit rechtlich zulässig zu respektieren. Arbeitnehmer dürfen nicht aufgrund von Gründung, Beitritt oder Mitgliedschaft in einer solchen Organisation diskriminiert werden. Arbeitnehmervertretern ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kollegen zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können.
Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group dürfen nicht unter Verstoß gegen legitime Rechte Land, Wälder oder Gewässer entziehen, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichern. Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßiger Wasserverbrauch sind zu unterlassen, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.
Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Rohstofflieferketten
Sofern Lieferanten der Weissenberg Group die Konfliktmaterialien Zinn, Wolfram, Tantal, Gold und weitere Rohstoffe wie Kobalt und Glimmer einsetzen, sind sie dazu angehalten, Prozesse in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu etablieren. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.
Offenheit und Transparenz sowie eine faire und verantwortungsvolle Marktteilnahme sind die Schlüssel für Glaubwürdigkeit und Vertrauen im geschäftlichen Verkehr. Die Weissenberg Group erwartet von Lieferanten und Geschäftspartnern insbesondere die Einhaltung nachfolgender Grundprinzipien.
Korruptionsverbot
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group tolerieren keine Korruption und legen bei allen Geschäftsaktivitäten höchste Integritätsstandards zugrunde. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter keine Bestechungsgelder, Schmiergelder, unzulässige Spenden oder sonstige unzulässige Zahlungen oder Vorteile gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten gewähren, anbieten oder von diesen annehmen.
Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen. Es werden Situationen vermieden, in denen die Interessen des Lieferanten und Geschäftspartners mit den Geschäftsinteressen der Weissenberg Group in Konflikt steht oder stehen könnte. In Fällen, in denen Interessenskonflikte bekannt werden, verpflichtet sich der Lieferant und Geschäftspartner unverzüglich, die Weissenberg Group zu informieren.
Geldwäschebekämpfung
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group unterhalten nur mit solchen Geschäftspartnern Geschäftsbeziehungen, von deren Integrität sie überzeugt sind. Sie achten darauf, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Geldwäsche nicht verletzt werden.
Finanzielle Verantwortung
Lieferanten und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass alle finanziellen Transaktionen und Aufzeichnungen genau, vollständig und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsstandards und -praktiken sind. Es ist entscheidend, dass Lieferanten und Geschäftspartner sämtliche rechtlichen und behördlichen Anforderungen in Bezug auf finanzielle Berichterstattung und Compliance erfüllen. Dies schließt Steuergesetze und -vorschriften ein. Die Implementierung wirksamer interner Kontrollen und die Durchführung von regelmäßigen Prüfungen sind erforderlich, um Fehler und Betrug zu verhindern und aufzudecken.
Freier Wettbewerb
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group halten die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs ein. Die geltenden Kartellgesetze sind einzuhalten. Die Lieferanten und Geschäftspartner treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.
Staat als Kunde und Umgang mit Behörden
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group halten im Umgang mit Regierungen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben strikt ein. Sie beachten bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs.
In- und Exportkontrollen
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group achten auf die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen.
Beschwerdemechanismus
Wir empfehlen unseren Lieferanten und Geschäftspartnern die Implementierung eines wirksamen Beschwerdemechanismus und Hinweisgebersystems entsprechend gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien (bspw. EU-Whistleblower-Richtlinie). Dieses Verfahren muss für Mitarbeiter, Geschäftspartner und weitere Stakeholder unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und wirksamen Schutz vor Benachteiligungen zugänglich sein.
Erneuerbare Energien
Unsere Verpflichtung zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz erstreckt sich auf unsere Lieferanten und Geschäftspartner. Wir glauben fest an die Notwendigkeit, erneuerbare Energien zu fördern und unseren ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner werden ermutigt sich zur aktiven Nutzung erneuerbarer Energien, zur kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz und zur transparenten Berichterstattung über Energiequellen und -verbrauch zu verpflichten.
Dekarbonisierung
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich, ihre Treibhausgasemissionen aktiv zu reduzieren. Dies umfasst die Identifizierung und Implementierung von Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen in ihren Betriebsabläufen und Lieferketten. Die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz ist ein zentraler Aspekt der Dekarbonisierung. Lieferanten und Geschäftspartner sollen sich bemühen, den Energieverbrauch zu minimieren und effiziente Technologien und Praktiken zu implementieren.
Verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement
Lieferanten und Geschäftspartner müssen alle relevanten Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umgang, der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung von Chemikalien einhalten. Die Identifizierung, Bewertung und Minimierung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Chemikalien ist von entscheidender Bedeutung. Lieferanten und Geschäftspartner sollen Maßnahmen zur Reduzierung von Exposition, Unfällen und Umweltauswirkungen treffen. Wo möglich, sollen weniger gefährliche Chemikalien verwendet und gefährliche Chemikalien durch sicherere Alternativen ersetzt werden, um Risiken zu minimieren.
Tierschutz
Lieferanten und Geschäftspartner müssen Tiere mit Respekt und Wohlwollen behandeln. Jede Form von Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung von Tieren wird strikt abgelehnt. Die Einhaltung aller geltenden Tierschutzgesetze, -verordnungen und -standards ist unerlässlich. Lieferanten und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass ihre Betriebspraktiken den jeweiligen nationalen und internationalen Tierschutzbestimmungen entsprechen. Lieferanten und Geschäftspartner sollen Tierversuche vermeiden, wo immer dies möglich ist, und alternative Methoden zur Prüfung von Produkten und Substanzen bevorzugen.
Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung
Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich zum Schutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt in den Regionen, in denen sie tätig sind. Dies schließt den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume ein. Die Landnutzung sollte nachhaltig sein und den langfristigen Schutz von Ökosystemen und Biodiversität gewährleisten. Lieferanten und Geschäftspartner sollen Methoden fördern, die Bodenerosion, Verschmutzung und Übernutzung verhindern.
Die Entwaldung ist eine der Hauptursachen für den Verlust von Artenvielfalt und die Freisetzung von Treibhausgasen. Lieferanten und Geschäftspartner werden ermutigt sich zur Vermeidung von Entwaldung in ihren Lieferketten und zur Unterstützung von Wiederaufforstungsprojekten einzusetzen.
Vertrauliche Daten, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensvermögen müssen geschützt werden. Die Weissenberg Group erwartet von Lieferanten und Geschäftspartnern insbesondere die Einhaltung folgender Grundprinzipien.
Datenschutz
Die Weissenberg Group erwartet, dass ihre Lieferanten und Geschäftspartner die jeweils geltenden Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften gemeinsam mit ihren eigenen Mitarbeitern sicherstellen. Hierzu gehört insbesondere eine regelmäßige Bewusstseinsschulung der eigenen Mitarbeiter. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen den rechtskonformen Umgang mit den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 Abs. 1 lit. a – f DS-GVO) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sicher. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit den Vorgaben der DS-GVO (Art. 24 Abs. 1 DS-GVO). Dazu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Schutz von Know-how, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Die Lieferanten und Geschäftspartner der Weissenberg Group respektieren das Know-how, die Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Weissenberg Group und Dritten. Sie geben derartige Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Weissenberg Group oder in sonstiger unzulässiger Weise an Dritte weiter.
Upstream Lieferantenmanagement
Unsere Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und ethischem Geschäftsverhalten erstreckt sich auf alle Ebenen unserer Lieferkette. Unsere Tier-1 Lieferanten werden aufgefordert, ähnliche Nachhaltigkeits- und ethische Standards wie wir zu definieren und zu implementieren. Diese Standards sollten sich auf Umweltschutz, Sozialverantwortung, Ethik und andere relevante Aspekte erstrecken. Wir erwarten von unseren Tier-1 Lieferanten, dass sie diese Standards aktiv einhalten und die Implementierung überwachen. Dies schließt die Einhaltung von Umweltauflagen, sozialen Verantwortlichkeiten und ethischen Praktiken ein. Unsere Tier-1 Lieferanten sind verpflichtet, die gleichen Standards und Anforderungen an ihre eigenen Lieferanten (Tier-2, Tier-3 usw.) weiterzugeben und sicherzustellen, dass diese Standards in der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Für den Fall, dass unsere Tier-1 Lieferanten feststellen, dass Standards von nachgelagerten Lieferanten nicht eingehalten werden, sollten sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung zu gewährleisten und Verbesserungen zu fördern.
Verdacht auf Verstoß
Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der Lieferant oder der Geschäftspartner das Unternehmen zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren.
Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird das jeweilige Unternehmen dies der Weissenberg Group unverzüglich schriftlich mitteilen. Gemeinsam wird eine angemessene Nachfrist gesetzt, um das Verhalten des Lieferanten oder Geschäftspartners mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen.
Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat dies der Lieferant unverzüglich anzuzeigen und ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Wenn die Nachfrist fruchtlos abläuft beziehungsweise die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirkt und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, kann der das Unternehmen den die Geschäftsbeziehung abbrechen und alle Verträge auflösen.
Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Vertragsauflösung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.
Der Lieferant / Der Geschäftspartner verpflichtet sich dazu, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze zu halten. Der Lieferant / Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Inhalt dieses Code of Conducts in verständlicher Weise den Arbeitnehmern, Beauftragten und Subunternehmern zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.
Kontakt:
Weissenberg Group
Major Hirst Straße 11
Wolfsburg
compliance@weissenberg-group.de
Version: 1.0
Gültig ab: 01.09.2023
Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!