Die sprachlichen Register des Arbeitszeugnisses
Darauf legen Personaler im Arbeitszeugnis besonderes Augenmerk
Wegen der teilweise horrenden Flut neuer Bewerbungen finden zahlreiche Personaler oftmals einfach nicht die Zeit, um eingereichte Unterlagen genau durchzulesen. Daher sind sie in der Regel auf darauf angewiesen, ihre Vorauswahl anhand bestimmter Merkmale zu treffen, zu denen in der Regel fast immer die abschließende Bewertung am Ende des Zeugnisses zählt. Ebenfalls wichtig sind natürlich auch die genauen Hintergründe, die zur Auflösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geführt haben – Kündigungen oder Entlassungen deuten also immer auf Komplikationen und mögliche Schwierigkeiten eines Kandidaten hin, die neue Arbeitgeber mit Sicherheit nicht wünschen. Darüber hinaus kann man auch aus der Verabschiedungsfloskel herauslesen, ob der Ausstieg eines ehemaligen Beschäftigten bedauert oder womöglich sogar begrüßt wird.
Aufschlussreich kann zudem auch der Umfang des Arbeitszeugnisses sein. Zu knappe Texte mit wenig Inhalt deuten darauf hin, dass die Ausstellung des Dokuments als unliebsame Pflicht und nicht als letzter Dienst an einem geschätzten Mitarbeiter empfunden worden ist. Wichtig ist, dass etwaige Auflistungen einen möglichst genauen Überblick über die Tätigkeiten vermitteln, die zu den Hauptaufgabenbereichen eines Mitarbeiters zählten. Im Folgenden lesen Sie eine knappe Übersicht der gängigsten Floskeln, damit Sie wissen, welche von Ihnen positiv gemeint sind bzw. Bewerber nachträglich in ein schlechtes Licht rücken.
Zufriedenheitsnoten: „Zu unserer Zufriedenheit“ ist ein galantes miserabel
Wie im Schul– und Universitätsbetrieb orientiert sich auch die Benotung von Arbeitsleistungen an den gängigen Schulnoten der Skala 1 bis 6. Eine auf den ersten Blick freundlich klingende Bewertung wie „Herr Meier erledigte die ihm zugewiesenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit“ ist demnach nichts anderes als eine solide Vier, und sollte daher unbedingt vermieden werden.
Bewertungsskala anhand der Schulnoten
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Sehr gut
Herr Maier hat die ihm zugewiesenen Aufgaben stets zu unserer vollsten/uneingeschränkten Zufriedenheit erledigt. Wir waren immer mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
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Gut
Herr Maier hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit den Leistungen von Herrn Maier immer voll und ganz zufrieden.
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Befriedigend
Herr Maier hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
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Ausreichend
Herr Maier hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
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Mangelhaft
Herr Maier hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen/im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
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Ungenügend
Herr Maier hat sich bemüht, seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
Grundlegendes zur Sprache von Arbeitszeugnissen
Ein wichtiger Bestandteil einer guten Beurteilung ist das Sozialverhalten. Denn neben der fachlichen Expertise eines Mitarbeiters sind es vor allem dessen Umgangsformen mit den Kollegen, die über eine Eignung entscheiden. Sehr gute Bewertungen im Bereich der Sozialkompetenzen sind daher immer mit Begriffen wie „stets“ und „immer“, aber auch wie „außergewöhnlich“, „vollste“ und „uneingeschränkt“ gekennzeichnet. Gute Bewertungen enthalten demgegenüber sinnverwandte Wörter, die sich jedoch in Hinblick auf ihren Extensionsgrad leicht von denjenigen sehr guter Berichte unterscheiden. Demnach finden sich hier vor allem Attribute wie „voll“ bzw. „besonders“. Bewertungen, die im Bereich befriedigend oder schlechter angesiedelt sind, kann man im Umkehrschluss daran erkennen, dass die obenstehenden Begriffe fehlen.
Negative Formulierungen
In Fällen von besonders schlechten Verhältnissen zwischen Arbeitnehmer und Mitarbeiter wird das Arbeitszeugnis dazu benutzt, um den aus dem Betrieb scheidenden Kollegen abschließend noch einmal in ein besonders negatives Licht zu rücken. Da Arbeitszeugnisse, wie erwähnt, jedoch nicht offensichtlich zum Nachteil eines Mitarbeiters formuliert sein dürfen, muss ein negativer Eindruck durch die Verwendung bestimmter Formulierungen erreicht werden.
Zu negativen Floskeln dieser Art zählen:
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er/sie war stets bemüht/hat sich angestrengt (es aber nie geschafft!)
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so gut er konnte (konnte es aber nicht)
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hat uns in Erstaunen versetzt (hat uns vollkommen entsetzt!)
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in der ihm eigenen Weise (hat nicht zu uns gepasst, war ein Quertreiber)
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hat alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt (unkreativer Langweiler)
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Einschränkungen wie „im Allgemeinen“ oder „grundsätzlich“ wirken sehr negativ
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zeigte Verständnis für seine Arbeit (hat überhaupt nichts zustande gebracht).
Geheimcodes in Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sind dafür bekannt, versteckte Hinweise zu enthalten, die zwar nur zwischen den Zeilen erkennbar sind, einen Mitarbeiter jedoch im Zweifelsfall äußerst negativ darstellen. Da die Angst vor solchen Pamphleten bei vielen Menschen weit verbreitet ist, haben sich bestimmte Dienstleister darauf spezialisiert, entsprechende Formulierungen in Arbeitszeugnissen aufzuspüren.
Obwohl das Phänomen der latenten Abwertung mittlerweile kaum noch vorkommt, möchten wir Sie dennoch vor den bekanntesten Formulierungen dieser Art warnen:
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Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen (= er suchte nach intimen Kontakten, belästigte Kollegen)
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Für die Belange der Kollegen bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen (= er ist homosexuell)
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Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei (= er war oft betrunken)
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Sie war eine beliebte Gesprächspartnerin (= sie ist eine Schwätzerin, tratscht zu viel)
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Sie setzte sich für die Belange ihrer Kollegen ein (= sie war gewerkschaftlich aktiv, was für manche Arbeitgeber ein k.o.-Kriterium ist)
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Schlussformel: Wir wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit (= er war oft krankgeschrieben)